Anmeldungshinweis
Folgende Unterlagen werden benötigt:
1. Personalausweis oder Geburtsurkunde
2. Ausbildungsantrag unserer Fahrschule
3. Sehtest (z.B. vom Optiker)
4. Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
( DRK - Lehrgang )
Fahrerlaubnis AM
Kleinkraftrad bis 50 cm³
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
( Ausnahme S 50 / Schwalbe bis Baujahr 1992 )
Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis
Mindestalter 16 Jahre
Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab 15 Jahre
Fahrerlaubnis A1
Leichtkraftrad mehr als 50 cm³ jedoch max. 125 cm³
Die Leistung darf 11 kw nicht überschreiten
Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrerlaubnis A2
Kraftrad mehr als 50 cm³, mehr als 45 km/h
Die Leistung darf 35 kw = 48 PS nicht überschreiten
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis
Fahrerlaubnis A
Kraftrad mehr als 50 cm³, mehr als 45 km/h
Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis
Mindestalter bei Direkterwerb 24 Jahre
Fahrerlaubnis B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
max. 8 + 1 Sitzplätze
Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis
Mindestalter 18 Jahre / 17 ( begleitendes fahren )
Fahrerlaubnis B96
Kombination aus B und Anhänger bis max 4,25 t
Prüfungsfrei / Kursausbildung in der Fahrschule mit Theorie und Praxis
Fahrerlaubnis BE
Kombination aus B und Anhänger
max. bis 7,0t zulässige Gesamtmasse der Kombination
( 3,5 t Zugfahrzeug + 3,5 t Anhänger )
Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis
Mindestalter 18 Jahre